Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß GOT (Gebührenordnung für Tierärzte).
Für die physiotherapeutische Behandlung stellt hierbei der Zeitfaktor eine maßgebende Berechnungsgrundlage dar.

Das Wegegeld (Fahrtkosten nach GOT) für die Anfahrt beträgt 3,50 € je Doppelkilometer, mindestens aber 13 €.
Wenn auf der Fahrt mehrere Tierhalter besucht werden, wird das Wegegeld anteilig berechnet.

Weitere Informationen für Tierhhalter zur GOT finden Sie unter https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/